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Infos für neue Eigentümer


Sie sind Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in Grömitz und
suchen eine erfahrene Vermittlungsagentur für die Rund-um-Betreuung und
Vermarktung Ihres Feriendomizils? Mit Ahrens Ferienvermietung haben Sie den
richtigen Partner vor Ort für die Vermittlung Ihrer Ferienwohnung oder Ihres
Ferienhauses gefunden.

Wer sind wir?

Wir befassen uns seit 1995 mit der Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Im Laufe der Zeit haben wir eine große Auswahl an gepflegten Ferienwohnungen und –häusern in unser Programm aufnehmen können. Bei uns können Sie zwischen rund 300 Objekten in allen Orts-, Strand- und Preislagen wählen. Unsere Kunden schätzen unseren Service und unsere Ferienobjekte in Grömitz. Selbstverständlich sind wir an 7 Tagen in der Woche für Sie erreichbar und sind immer bemüht, auch fast unmögliche Dinge möglich zu machen. Aber vergessen Sie bitte nicht, dass auch wir nur Menschen sind. Wir werden auch Sie in allen Fragen rund um Ihren Urlaub ganz persönlich beraten, damit Ihr Urlaub ein schönes Erlebnis wird. Gut, dass man sich dann auf Menschen verlassen kann, die tagtäglich mit dieser Materie zu tun haben. Wir stellen Ihnen zu jedem gewünschten Termin Ferienwohnungen und –häuser mit individueller und moderner Ausstattung zur Verfügung. Unsere Feriendomizile laden zum Ausspannen und Wohlfühlen ein.

Veränderung gewünscht?

Von Wasserhahn bis Wandabriss... Alles aus einer Hand!
Ganz gleich ob Kernsanierung, ein modernes Badezimmer, eine neue Küche oder Sie benötigen einfach nur Zubehör für Ihre Renovierung?
Von der Planung bis zum Abschluss Ihres Vorhabens steht Ihnen unser zuverlässiger und kompetenter Handwerkspartner
Ostsee Baustoffe Logo

Wie vermieten wir?

  • Das Vermittlungsbüro übernimmt:
    • schriftliche Formalitäten (Angebote, Buchungsbestätigungen, Anmeldungen, Abrechnungen mit dem Gast)
    • Abrechnung der vereinnahmten Gelder mit dem Vermieter
  • Für die Tätigkeit erhält die Fa. Ahrens Ferienvermietung eine Provision der Mieteinnahmen.
  • Die Abrechnung der Mieteinnahmen erfolgt monatlich nach Mieterwechsel.
  • Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung dieses Vertrages ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende möglich. Abgeschlossene Vermietungsverträge für das darauffolgende Jahr gelten noch als Bestandteil des alten Vertrages.
  • Änderungen dieses Vertrages müssen in schriftlicher Form erfolgen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie weitere Informationen von uns erhalten? Dann treten Sie jetzt mit unserem kompetenten Team in Kontakt.